Als Mitglied der ACHSE e.V. (Allianz chronischer seltener Erkrankungen) haben wir uns verpflichtet, die „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ die durch die BAG Selbsthilfe und den PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband aufgestellt wurden in der jeweils gültigen Fassung anzuerkennen und anzuwenden.
Gemäß Art. 7 b der Leitsätze ist jede Selbsthilfeorganisation angehalten, jedwede Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen transparent zu gestalten. Die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen der pharmazeutischen Industrie, von Herstellern medizinischer Geräte oder Hilfsmittel sowie von den Firmen, die mit solchen Firmen eng verbunden sind, sind auf der Website der Selbsthilfeorganisation in Form einer Selbstauskunft zu veröffentlichen.