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Schule und Beruf

Bei der Förderung von Kindern, die vom Usher Syndrom betroffen sind, muss man, was die Förderung und Ausbildung betrifft, unterscheiden, ob ein USH1 oder USH2 / USH3 vorliegt.

Bei Usher-Syndrom Typ I-betroffenen Kindern, die auf Grund einer Hörnervschädigung kein Cochlea Implantat (CI) erhalten können, empfehlen wir den Besuch einer Gehörlosenschule. Hier erlernen die Kinder die Gebärdensprache oder Lormen, eine Art Handalphabet. Kinder mit einem CI können eine Regelschule besuchen. Dabei sind gute Licht- und Sichtverhältnisse an den Sitzplätzen zu beachten.

Kinder mit Usher-Syndrom Typ II und III können in dem meisten Fällen ebenfalls eine Regelschule besuchen. Auch hier sind gute Licht- und Sichtverhältnisse an den Sitzplätzen wichtig. Für manche Kinder könnte eine Schule für Hörbehinderte jedoch die bessere Alternative sein.

Ausbildung und Beruf

Usher-Syndrom Betroffene können prinzipiell (fast) die gleichen Berufsfelder wählen wie Gesunde. Auch können Usher-Syndrom Betroffene sowohl studieren als auch eine Lehre machen.

Wegen der Hörbehinderung sollten Usher-Syndrom Patienten keine Berufe wählen, in denen sie einer starken Lärmbelastung ausgesetzt sind. Wegen der Sehbehinderung sollten Berufe vermieden werden, in denen ein gutes Gesichtsfeld (Dachdecker, Schreiner) oder eine gute Sehschärfe benötigt wird (Feinmechaniker, Elektriker).

Als Lehrberufe sind z.B. Datenverarbeitungskaufmann/frau oder Werkzeugmaschinenmacher geeignet. Im Studium sind besonders Informatik aber auch Betriebswirtschaft, Jura oder Physik geeignet. Grundsätzlich empfehlen wir Patienten mit einem Usher Syndrom wegen des sich zunehmend einschränkenden Gesichtsfeldes alle Berufe, die mit Bildschirmarbeit zu tun haben.

Betroffene können wegen der doppelten Behinderung einen Behindertenausweis von mindestens 50% beantragen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist in Tabellen genau festgelegt. Bei einer starken Gesichtsfeldeinschränkung kleiner als 5° auf beiden Augen haben Betroffene außerdem Anspruch auf Blindengeld (Landesblindenhilfe). Damit haben Betroffene Anspruch auf Ausstattung eines sehbehindertenspezifischen Arbeitsplatzes. Ein sehbehinderterspezifischer Arbeitsplatz kann mit Schriftvergrösserung, Braille- und Sprachausgabe ausgerüstet werden. Mit einem derart umgerüsteten PC kann der Sehbehinderte die gleiche Arbeitsleistung wie ein Normalsehender erbringen. Die Kosten hierfür trägt nicht der Arbeitgeber, sondern das Arbeitsamt.

Nach unseren Erfahrungen haben zahlreiche namhafte Versicherungen und Banken mit Usher-Syndrom Betroffenen gute Erfahrungen gemacht, da sie meistens konzentrierter und ausdauernder arbeiten.

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