Rechtsberatung rbm (für Mitglieder)

Die rbm (Rechte behinderter Menschen) – eine gemeinnützige GmbH des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) – bietet spezialisierte Rechtsberatung für Menschen mit Seheinschränkungen an. Für Mitglieder des Vereins Leben mit Usher-Syndrom e.V. ist dies eine wichtige Anlaufstelle, da Usher-Betroffene aufgrund der kombinierten Hör- und Seheinschränkung spezifische sozialrechtliche Unterstützung benötigen.

Leistungen der rbm für Usher-Betroffene:

  • Sozialrechtliche Beratung: Unterstützung bei der Antragstellung auf Leistungen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen), Blindengeld oder Gehörlosengeld.
  • Hilfsmittelversorgung: Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Sehhilfen, Hörgeräte, Cochlea-Implantate (CI) oder spezielle Kommunikationshilfen.
  • Rechtliche Vertretung: Unterstützung bei Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Sozialamt).

Betroffene Mitglieder von "Leben mit Usher-Syndrom e.V." können die Angebote der rbm nutzen.

rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Biegenstraße 22
35037 Marburg
Telefon: +49 6421 94844 90
Telefax: +49 6421 94844 99
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
Internet: www.rbm-rechtsberatung.de